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So geht es auch
Zu dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts erklärt der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Olaf Scholz:
Das Arbeitslosengeld II ist verfassungsgemäß. Das Bundesverfassungsgericht schafft Klarheit.
Die gemeinsame Betreuung der Arbeitslosengeld II-Bezieher durch die Bundesagentur für Arbeit und die Kommunen in Arbeitsgemeinschaften hält das Bundesverfassungsgericht nicht für zulässig. Die Zusammenarbeit war praktisch und hilfreich, aber es geht auch anders.
Schon jetzt gibt es in 21 Landkreisen erfolgreiche Vorbilder, die zeigen, wie die Arbeitsvermittlung für Langzeitarbeitslose in Zukunft aussehen könnte. Dabei nehmen Arbeitsagentur und Gemeinde ihre Aufgaben getrennt, wenn auch meist unter einem Dach, wahr. Die Agentur für Arbeit übernimmt die Betreuung und Vermittlung in Arbeit und zahlt das Arbeitslosengeld II an die Betroffenen aus. Die Kommune ist für die Kosten der Unterkunft und Heizung sowie die begleitenden Hilfen (Schuldnerberatung, Suchtberatung, Kinderbetreuung, etc.) zuständig. Das geschieht gut und effizient. So geht es auch.
Keine Arbeitslose und kein Arbeitsloser muss sich Sorgen machen. Auch nach dem Urteil werden alle Betroffenen ihre Leistungen wie bisher erhalten. Und die Betreuung und Unterstützung durch die Arbeitsvermittlung vor Ort läuft weiter.
Die Beschäftigten in den Job-Centern wissen, dass ihre Arbeitskraft, das Fachwissen und das Engagement auch in Zukunft gebraucht werden. Daran ändert das Urteil nichts.
Die von dem Bundesverfassungsgericht gesetzte Frist schafft zusätzliche Sicherheit. Wir haben Zeit, die Grundsicherung für Arbeitsuchende langfristig tragfähig und effizient zu organisieren. Ich werde dazu Vorschläge machen und versuchen, trotz der langen Übergangsfrist zügig eine Lösung zu finden.
Für die Bundesregierung ist wichtig: Die Betreuung und Vermittlung von Menschen, die länger arbeitslos sind, bleiben Aufgaben des Bundes. Das ist vernünftig, damit auch in Zukunft ein Arbeitsloser in Flensburg auf einen freien Arbeitsplatz in Frankfurt vermittelt werden kann.
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